Ab 1.1.2013 freie
           Schornsteinfegerwahl

Bis zum o.g. Datum oblagen alle Schornsteinfegerleistungen dem jeweils zuständigen Bezirks- schonsteinfegermeister, d.h. sowohl Ausführung als auch Kontrolle, zu festgelegten Preisen. Dem neuen Gesetz liegt die Trennung der Ausführung und der Kontrolle und die marktwirtschaftliche Preisgestaltung zugrunde, um dadurch zum einen die Qualität der auszuführenden Arbeiten zu erhöhen und zum anderen ein gerechteres, marktwirtschaftliches Preis-Leistungsverhältnis zu erzielen. Dabei obliegt dem bevollmächtigten Schornsteinfeger weiterhin die Verwaltung aller Liegenschaften in seinem Kehrbezirk, Feuerstättenschauen ((2* in 7 Jahren) und Abnahmetätigkeiten bei Neuanlagen sowie die Erstellung eines Feuerstättenbescheides. Alle darüber hinaus gehenden Arbeiten können vom Eigentümer frei vergeben werden. Vor- und Nachteile erfahren Sie hier

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Von mir, Schornsteinfegermeister Sven Preiß, und meinen Mit- arbeitern erhalten Sie fachliche Kompetenz, Freundlichkeit und Pünktlichkeit zum günstigen Preis .
Wir bieten Ihnen kompletten Rundum-Service für Ihre Feuerstätten in Mecklenburg-Vorpommern, Berlin einschließlich der Randgebiete und südliches Schleswig-Holstein, insbesondere in und um Rostock, Neubrandenbug, Lübeck und Hamburg.

Sollte ich jetzt Ihr Interesse geweckt haben, dann melden Sie sich doch einfach bei mir. Sie erhalten vorab ein kostenloses Angebot für die auszuführenden Arbeiten.

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Schornsteinfegermeister Sven Preiß